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Abrechnung & Kosten

Als psychotherapeutische Praxis mit Kassenzulassung behandele ich: 

  • Kassenpatienten (alle gesetzliche Krankenkassen)

  • Privatpatienten

  • Selbstzahler

Die psychotherapeutischen Leistungen richten sich an erwachsene Personen ab 18 Jahren.

Abrechnung_Kassenpatienten

Kassenpatienten

Die Kosten für die Therapie übernimmt nach Bewilligung Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Aufgrund der vorliegenden Kassenzulassung, liegt die Berechtigung vor direkt mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen. Bei den notwendigen Anträgen werden Sie von mir unterstützt.

Privatpatienten

Die Kostenübernahme für Psychotherapie durch eine private Krankenversicherung ist von den Konditionen und Rahmenbedingungen Ihres jeweiligen Vertrages abhängig, den Sie mit Ihrer Krankenkasse geschlossen haben. 

Bitte erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt und welche Formalitäten zur Aufnahme einer Psychotherapie erforderlich sind.

Hierbei unterstütze ich Sie gern. Bei Rückfragen kontaktieren Sie mich gern per Email oder telefonisch während meiner Sprechzeiten.

Bitte nehmen Sie zur Kenntniss, dass auch das Erstgespräch kostenpflichtig ist, auch wenn Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen sollte.

Das Honorar für eine Therapiesitzung richtet sich nach dem aktuellen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt aktuell 100,55€.

Abrechung_Privatpatienten

Selbstzahler

Unabhängig von Ihrer Versicherung besteht jederzeit die Möglichkeit, die Kosten der Therapie selbst zu tragen, dazu berate ich Sie gern. Als Selbstzahler bestehen für Sie keinerlei Beschränkungen.

Das Honorar für eine Therapiesitzung richtet sich nach dem aktuellen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt aktuell 100,55€.

Abrechung_Selbstzahler
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